Das europäische Digitalgesetz, der Digital Markets Act (DMA), entfaltet zunehmend seine Wirkung: Google wird im Rahmen eines Testlaufes in Deutschland Änderungen bei der Anzeige von Hotel-Suchergebnissen vornehmen. Bisher wurden bei Anfragen drei gesponserte Ergebnisse von spezialisierten Suchmaschinen und Vergleichsportalen wie Booking.com oder Check24 prominent angezeigt. Direkt darunter befand sich eine interaktive Karte mit Hotel-Einträgen und Preisen, den sogenannten kostenlosen Buchungslinks. Dies soll sich nun ändern, da die Anzeige der Karte und der dazugehörigen Buchungslinks während des Testzeitraums entfällt. Durch diese Anpassung reagiert Google auf die Forderungen von Wettbewerbern, die verhindern wollen, dass Nutzer direkt über Google ein Hotel buchen können. Schon im März stellte Google seine Flugsuche in Europa nach Beschwerden von Flug-Suchmaschinen wie Kayak ein. Der aktuelle Testlauf ist Teil eines Versuchs, einige umstrittene Funktionen zu überarbeiten. Wie Oliver Bethell, Leiter der Rechtsabteilung bei Google, erklärt, wird stattdessen eine schlichtere Liste von Links angezeigt, die dem traditionellen "zehn blaue Links"-Format ähnelt. Die Maßnahmen erfolgen im Kontext der strengen Auflagen des DMA, der großen Online-Plattformen untersagt, ihre eigenen Angebote zu bevorzugen. Die Google-Suchmaschine fällt unter die von der EU als "Gatekeeper" definierten Dienste, für die spezielle Wettbewerbsregeln gelten. Seit Jahren steht Google in der Kritik, mit direkter Beantwortung von Anfragen die Konkurrenz zu benachteiligen. Mit dem Test möchte Google aufzeigen, dass weder Verbraucher noch die Hotelbranche von den Forderungen der Wettbewerber profitieren.