28. November, 2024

Reichtum

Goldene Jahre: Wie Ihre Sozialversicherungsleistungen Bei Wiederheirat Beeinflusst Werden

Goldene Jahre: Wie Ihre Sozialversicherungsleistungen Bei Wiederheirat Beeinflusst Werden

Eine Wiederheirat im Alter ist keine Seltenheit. Laut den jüngsten Daten des US-Census-Büros aus dem Jahr 2021 haben fast ein Viertel der Männer und Frauen im Alter zwischen 60 und 69 Jahren erneut geheiratet, während ein etwas niedrigerer Prozentsatz der über 70-Jährigen ebenfalls den Schritt gewagt hat. Doch was passiert mit Ihren Sozialversicherungsleistungen, wenn Sie sich im hohen Alter wieder trauen?

Zunächst bleibt es beruhigend: Ihre Alters- oder Invaliditätsrente bleibt von einer Wiederheirat weitgehend unberührt. Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin, selbst wenn Ihr Ehepartner geschieden ist oder Sie selbst geschieden waren und erneut heiraten. Es gibt jedoch deutliche Fälle, in denen eine Wiederheirat Ihre Sozialversicherungszahlungen beeinflussen könnte.

Potenziell wichtige Veränderungen betreffen vor allem die Ergänzende Sicherheitsleistung (SSI). Wenn Ihr neuer Ehepartner über ein bestimmtes Einkommen und Vermögenswerte verfügt, könnte sich Ihre Anspruchshöhe und -berechtigung verändern oder sogar komplett entfallen. Sollten beide Partner SSI beziehen, könnte sich die Zahlungshöhe von der Rate für Alleinstehende auf die Rate für Paare ändern. Um Überzahlungen zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eheschließung der Sozialversicherungsbehörde (SSA) unter der Telefonnummer 800-772-1213 zu melden.

Interessanterweise kann eine Wiederheirat nach dem 60. Lebensjahr auch Einflüsse auf die Hinterbliebenenrente haben. Witwen oder Witwer, die nach dem 60. Lebensjahr erneut heiraten, könnten entweder Leistungen basierend auf dem Konto des verstorbenen Ehepartners oder des neuen Ehepartners erhalten – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für die bestmögliche Beratung sollte die SSA kontaktiert werden.

Für verwitwete und behinderte Ehepartner im Alter von 50 bis 59 Jahren gelten spezielle Regelungen. Sie könnten Leistungen als behinderte überlebende Ehepartner oder geschiedene überlebende Ehepartner erhalten, vorausgesetzt, die Ehe dauerte mindestens neun Monate vor dem Tod des Gatten und eine Wiederheirat erfolgte nicht vor dem 50. Lebensjahr. Falls eine Heirat vor dem 60. Lebensjahr eingegangen und dann wieder beendet wird, könnten ebenfalls Leistungen auf Grundlage des verstorbenen Ex-Ehepartners beansprucht werden.

Eine Namensänderung nach einer Wiederheirat sollte ebenfalls unverzüglich der SSA gemeldet werden, um sicherzustellen, dass die korrekten persönlichen Daten in Ihrem Sozialversicherungskonto erfasst werden. Die einfachste Methode ist der Besuch der Seite "Änderung des Namens bei der Sozialversicherung".

All dies unterstreicht, dass eine Wiederheirat im späteren Leben verschiedene finanzielle Konsequenzen haben kann und wichtige Schritte erfordert, um die eigenen Leistungen optimal zu nutzen.