Wer glaubt, mit einem Klick an der Börse physisches Gold zu erwerben, sollte besser genau hinschauen.
Denn steuerlich macht es einen erheblichen Unterschied, ob echtes Metall im Tresor liegt oder nur ein Wertpapier im Depot schlummert – selbst dann, wenn dieses Papier das glänzende Edelmetall angeblich voll besichert.

Xetra-Gold: Steuerlich fast wie Barren – aber nur unter Bedingungen
Das ETC Xetra-Gold, herausgegeben von der Deutsche Börse Commodities GmbH, ist ein Sonderfall unter den Rohstoffpapieren. Dank eines vertraglich zugesicherten Auslieferungsanspruchs auf physisches Gold wird es steuerlich nicht als Kapitalanlage behandelt, sondern wie echtes Gold.
Bedeutet: Wer seine Anteile mindestens ein Jahr hält, darf eventuelle Kursgewinne komplett steuerfrei einstreichen. Eine Seltenheit in der Welt der Wertpapiere.
Der Bundesfinanzhof bestätigte dieses Privileg in mehreren Urteilen – und schuf damit einen steuerlichen Sonderweg.
Allerdings gilt Vorsicht: Verkauft ein Anleger innerhalb der Zwölfmonatsfrist, greifen die üblichen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne über 1000 Euro im Jahr werden dann steuerpflichtig – Verluste lassen sich aber wiederum nur begrenzt verrechnen.
Verwahrentgelt: Der heimliche Kostenfaktor
Ganz ohne Haken ist das Investment nicht: Anleger zahlen beim Halten von Xetra-Gold ein laufendes Verwahrentgelt von rund 0,3 Prozent jährlich – zuzüglich Umsatzsteuer.
Diese Kosten lassen sich steuerlich nur dann absetzen, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres steuerpflichtige Gewinne auslöst. Wer seine Zertifikate länger hält, bleibt auf den Kosten sitzen.

Ein Rechentrick, um das Entgelt abzusetzen – etwa durch gezielte Verkäufe vor Ablauf der Frist – lohnt sich kaum: Die Steuerfreiheit langfristiger Gewinne überwiegt fast immer den geringen Vorteil aus der Gebührenanrechnung.
Euwax Gold: Eine steuerliche Grauzone
Komplizierter wird es bei Euwax-Gold-Zertifikaten der Börse Stuttgart. Zwar gibt es auch hier einen Lieferanspruch auf physisches Gold, doch erst ab 100 Gramm beziehungsweise 100 Zertifikaten.
Genau hier liegt das Problem: Die Finanzverwaltung sieht Euwax Gold oft nicht als „echtes“ Goldinvestment, sondern als klassisches Wertpapier. Folge: Gewinne sollen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen – anders als bei Xetra-Gold.
Für Anleger bedeutet das: Selbst nach jahrelangem Halten könnte die Bank beim Verkauf Kapitalertragsteuer abziehen. Wer das nicht hinnehmen will, muss seine Steuerbescheinigung eigenhändig korrigieren und den Sachverhalt dem Finanzamt plausibel erklären.
Rechtlich sind die Fronten nicht abschließend geklärt, viele Steuerexperten sehen jedoch gute Chancen, dass auch Euwax-Gold-Gewinne steuerfrei sein müssten – sofern die Haltedauer über einem Jahr liegt.
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Euwax Gold II: Die sauberere Alternative
Wem der Streit zu riskant ist, der greift besser gleich zu Euwax Gold II. Dieses 2017 aufgelegte Zertifikat wurde bewusst so strukturiert, dass es steuerlich eindeutig dem physischen Gold gleichgestellt ist – inklusive einjähriger Haltefrist für Steuerfreiheit. Anders als beim Original fällt hier zudem kein Verwahrentgelt an.
Goldglanz nicht ohne Tücken
Gold-ETCs bieten eine bequeme Möglichkeit, in Edelmetall zu investieren – steuerlich kann es sich lohnen, die Details genau zu kennen.
Wer auf Xetra-Gold oder Euwax Gold II setzt und die Fristen einhält, sichert sich die Chance auf steuerfreie Gewinne. Wer hingegen zu früh verkauft oder bei der Wahl des Produkts nicht genau hinschaut, läuft Gefahr, unnötig Abgaben an den Fiskus zu zahlen.
Am Ende bleibt eine einfache Regel: Auch bei glänzenden Investments lohnt es sich, nicht nur auf das Metall, sondern vor allem auf das Kleingedruckte zu achten.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung oder Anlageempfehlung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen empfehlen wir die Beratung durch qualifizierte Fachleute.