08. September, 2024

Politik

Gewichtslimit für Fahrradanhänger: Neue Vorschriften sollen Verkehrssicherheit erhöhen

Gewichtslimit für Fahrradanhänger: Neue Vorschriften sollen Verkehrssicherheit erhöhen

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant die Einführung eines Gewichtslimits für ungebremste Fahrradanhänger. Ein Sprecher des Ministeriums verkündete, dass die höchstzulässige Gesamtmasse solcher Anhänger auf 50 Kilogramm begrenzt werden soll. Dies soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten im Straßenverkehr zu verbessern. Die bevorstehende Anpassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Ausnahmen sieht die neue Regelung auch vor: So darf die Gesamtmasse bis zu 60 Kilogramm betragen, wenn die Anhängerverbindung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt ist. Für Hersteller gibt es eine längere Übergangsfrist. Die neuen Anforderungen sollen für ab dem Inkrafttreten der Verordnung neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger gelten. Eine Übergangsperiode von fünf Jahren wurde vorgesehen, um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte entsprechend anzupassen. Unternehmen können die Einhaltung der neuen Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen. Der Fahrradclub ADFC äußerte laut "Spiegel" Bedenken hinsichtlich einer zu niedrigen Gewichtsbegrenzung. Der Club setzt sich dafür ein, dass die Beschränkungen nicht zu restriktiv ausfallen und die Nutzerfreundlichkeit von Fahrradanhängern bewahrt bleibt.