Die Versorgung in Deutschlands Hausarztpraxen erhält mit einem neuen Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach einen bedeutenden Schub. Mit finanziellen Anreizen und Vereinfachungen soll die Attraktivität des Hausarztberufs gesteigert und die Patientenversorgung erleichtert werden. "Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher", verspricht Lauterbach optimistisch. Doch während die politischen Initiatoren Fortschritte feiern, äußern Krankenkassen und Patientenvertreter Skepsis, ob die erhofften Verbesserungen tatsächlich eintreten werden.
Ein zentrales Element des Gesetzes ist das Streichen der sonst üblichen Vergütungsobergrenzen für Hausärzte. Durch diese Maßnahme soll Mehrarbeit adäquat honoriert werden, was den Beruf insbesondere auf dem Land und in strukturschwachen Stadtvierteln attraktiver machen soll. Die Reform erfordere jedoch einen finanziellen Aufschlag bei den Krankenkassen, den das Gesundheitsministerium im unteren dreistelligen Millionenbereich ansiedelt.
Das Gesetz sieht zudem eine neue „Versorgungspauschale“ für Patienten mit geringem Betreuungsbedarf vor sowie eine spezielle „Vorhaltepauschale“ für Praxen, die zusätzliche Kriterien erfüllen. Diese Pauschalen sollen Bürokratie reduzieren und die "Lotsenfunktion" der Hausärzte stärken – eine Funktion, die angesichts der nahenden Ruhestandswellen im Arztsektor immer wichtiger wird.
Doch trotz der positiven Anstrengungen mahnen Experten zur Vorsicht. Stimmen aus den Reihen der Patientenvertretungen und gesetzlichen Krankenkassen kritisieren, dass zwar finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, aber nicht zwingend zu besseren Versorgungsbedingungen beitragen. Dies sei besonders dann problematisch, wenn Zulassungsbegrenzungen in Ballungszentren nicht ausreichend berücksichtigt und Anreize in strukturschwachen Regionen vernachlässigt werden.
Abseits der hausarztspezifischen Regelungen bringt das Gesetz auch die Aufhebung der Altersgrenze für den Anspruch auf die „Pille danach“ bei Notfällen ohne vorherige Einschränkung bis zum 22. Lebensjahr. Diese Änderung soll den Zugang zu Notfallverhütung in kritischen Situationen erleichtern und damit im Einklang mit einem modernen Gesundheitswesen stehen.