11. Februar, 2025

Politik

Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert

Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert

Ein wegweisendes Gesetzesvorhaben zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche hat eine entscheidende Hürde nicht überwunden. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, dem Gesetzentwurf keine Chance auf eine Abstimmung im Bundestag zu gewähren. Dies wäre nur durch eine Sondersitzung des Ausschusses möglich gewesen, doch fehlte es dafür an der notwendigen Mehrheit – insbesondere durch Widerstand von Union und FDP. Die Debatte dauerte bis in den Abend hinein an.

Trotz intensiver Bemühungen von SPD und Grünen, die bei dieser heiklen Frage keinen Kompromiss eingehen wollten, blieb der Entwurf auf der Strecke. Ein gemeinsames Statement der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, und der SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge kritisierte scharf die Blockadehaltung von Union und FDP, die sich einer parlamentarischen Praxis verweigerten. Eine mögliche 'Zufallsmehrheit' mit der AfD, um den Entwurf dennoch zur Abstimmung zu bringen, war für beide Parteien jedoch keine Option.

Die Debatte wurde zudem durch eine umfangreiche Anhörung von Verfassungsrechtlern, Ärzten und Wissenschaftlerinnen begleitet, die kontroverse Positionen offenbarten. Während einige Experten keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatten, sahen andere – wie die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalkski – erhebliche Konflikte mit den bisherigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Der Entwurf, den 328 Abgeordnete eingebracht hatten, sah unter anderem vor, die Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen, bleibt jedoch vorerst auf Eis gelegt.

Trotz der intensiven Unterstützerzahl wird nun vor den nächsten Bundestagswahlen kein Fortschritt mehr erwartet. Eine umfassende Umgestaltung des Paragrafen 218, der Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig einstuft, bleibt damit vorerst aus.