Die Bundesnetzagentur hat begonnen, Daten von Twitter-Nutzern zu sammeln und an die EU zu senden, noch bevor der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat. Dieser Vorgang wirft ernsthafte Fragen über die Rechtsstaatlichkeit und die Kompetenzüberschreitung der Behörde auf.
Bereits vor der gesetzlichen Verankerung ihrer neuen Rolle begann die Netzagentur unter Leitung von Klaus Müller, Informationen über mögliche Verstöße gegen das EU-Gesetz "Digital Services Act" zu sammeln. Diese Informationen sollen als Basis für mögliche Sanktionen gegen Plattformen wie Twitter dienen.
Kritik von Experten
Verfassungsrechtler und Kritiker bemängeln, dass das Handeln der Netzagentur nicht nur einen klaren Rechtsbruch darstellt, sondern auch eine gefährliche Präzedenz für die Überwachung der Bürger ohne klare gesetzliche Regelungen schafft. Professor Scholz von der Universität Berlin bezeichnete das Vorgehen als „eindeutig mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar.“
Auf Anfrage bestätigte die Bundesnetzagentur, dass man bereits aktiv Daten sammle und diese an die EU weiterleite. Man beruft sich dabei auf die vorläufige Benennung durch das Bundesministerium, obwohl die gesetzliche Grundlage noch fehlt.
Die vorgezogenen Maßnahmen könnten weitreichende Folgen haben, nicht nur für die betroffenen Plattformen, sondern auch für das Vertrauen in staatliche Institutionen und deren Umgang mit Bürgerrechten.