30. Oktober, 2024

Wirtschaft

Gerichtsurteil: Übernahme des deutschen Beatmungsgeräte-Herstellers durch chinesisches Unternehmen nicht zu Recht gestoppt

Gerichtsurteil: Übernahme des deutschen Beatmungsgeräte-Herstellers durch chinesisches Unternehmen nicht zu Recht gestoppt

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Mittwoch, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Übernahme der deutschen Heyer Medical AG durch ein chinesisches Unternehmen nicht hätte verbieten dürfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit Anhörungsfehlern und verpassten Fristen.

Die Heyer Medical AG mit Sitz in Bad Ems, Rheinland-Pfalz, geriet im Jahr 2018 in Insolvenz. Der Aeonmed-Konzern aus Peking plante daraufhin die Übernahme des Unternehmens, was jedoch im April 2022 vom Bundeswirtschaftsministerium gestoppt wurde. Damals wurde argumentiert, dass dieser Schritt aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik, insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, erfolgte. Eine Übernahme hätte demnach "schwerwiegende Gefahren" für diese Schutzgüter mit sich gebracht.

Das chinesische Unternehmen legte gegen diese Entscheidung Klage ein. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kann nun Berufung eingelegt werden.