Ein namhafter Bundesrichter hat entschieden, dass die geplante Zerschlagung der Entwicklungsbehörde USAID durch das budgetär zusammengesetzte Gremium Doge, unter Führung des Tech-Milliardärs Elon Musk, wahrscheinlich gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt. Die vom Richter per einstweiliger Verfügung angeordnete Wiederherstellung des E-Mail- und Computerzugangs für alle USAID-Mitarbeiter deutet auf erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich des Vorhabens hin. Gleichzeitig wurde dem Spargremium untersagt, weitere Auflösungsmaßnahmen zu ergreifen.
Dieses Urteil stellt einen Rückschlag für die Regierung von US-Präsident Donald Trump dar, dessen Administration bisher keinerlei gesetzliche Grundlage vorweisen konnte, die eine Schließung der von Kongress geschaffen Behörde rechtfertigt. Die Kläger, bestehend aus USAID-Mitarbeitern und Auftragnehmern, argumentieren, dass die Maßnahmen nicht nur ihnen, sondern auch dem öffentlichen Interesse schaden. Durch die Vorstöße der Exekutive sehe man die verfassungsmäßigen Autoritäten des Kongresses untergraben, welche darüber entscheiden müsse, ob eine Behörde aufgelöst wird.
Die Situation bleibt komplex, denn mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen gegen die Maßnahmen der Trump-Regierung sind bereits anhängig. Diese werden voraussichtlich durch die verschiedenen Instanzen gehen, bevor Klarheit über die Rechtmäßigkeit entsteht. Der Richter kritisierte auch Musks zentrale Position innerhalb des Doge-Gremiums, was nach seiner Ansicht im Widerspruch zu den Verlautbarungen des Weißen Hauses steht. Dort behauptet man, Musk sei lediglich ein Berater für Präsident Trump, ohne die Gremienführung zu innehaben.