16. September, 2024

Wirtschaft

Gerichtliche Skepsis gefährdet NCAA-Vergleich: Einigung in der Schwebe

Gerichtliche Skepsis gefährdet NCAA-Vergleich: Einigung in der Schwebe

Der bedeutende Vergleich in den Antitrust-Fällen gegen die NCAA steht auf der Kippe, nachdem Richterin Claudia Wilken vom Bezirksgericht Nordkalifornien während einer Anhörung Bedenken hinsichtlich der Regelungen zur Begrenzung von Zahlungen durch Drittparteien äußerte.

Richterin Wilken verzichtete auf eine vorläufige Genehmigung des Vergleichs und ermahnte die Anwälte, die Bemühungen der NCAA zur Beschränkung der Athletenvergütung durch externe Organisationen zu überarbeiten. Der Vergleich soll, sofern genehmigt, den College-Sport grundlegend umgestalten und wurde im Frühjahr zwischen der NCAA und den fünf Power-Konferenzen vereinbart.

Wilken äußerte zwar Hoffnung auf eine mögliche Einigung, machte aber deutlich, dass noch viele Fragen ungeklärt sind. Eine vorläufige Genehmigung würde noch einen endgültigen Genehmigungsprozess erfordern, der sich vermutlich bis ins nächste Jahr ziehen könnte.

Im Verlauf der zweieinhalbstündigen Diskussion kritisierte Wilken besonders die vorgeschlagenen Einschränkungen der Drittparteien-Zahlungen von sogenannten NIL-Kollektiven und deren Begründungen. Die NCAA betonte, dass die Durchsetzung der Regeln zur Begrenzung der NIL-Zahlungen zu "einem gültigen Geschäftszweck" einen zentralen Bestandteil des Vergleichs darstellt.

"Für uns ist das ein wesentlicher Teil der Abmachung," sagte Rakesh Kilaru, ein Anwalt der NCAA. Er fügte hinzu, dass aufgrund der Bemerkungen der Richterin geprüft werden müsse, ob eine Einigung möglich sei.

Beide Parteien, vertreten durch Anwälte der College-Athleten und der NCAA sowie der Power-Konferenzen, einigten sich darauf, die Bedenken von Wilken zu berücksichtigen und binnen drei Wochen eine überarbeitete Einreichung vorzunehmen.

Unter dem bisherigen Vergleich sollen College-Athleten alle Drittparteien-NIL-Verträge über 600 Dollar an eine neu gegründete Clearinghouse-Datenbank melden. Eine "designated enforcement agency" soll prüfen, ob diese Deals "echte NIL" darstellen und dem Marktwert entsprechen. Dies soll Pay-for-Play-Prämien ausschließen, welche bisher trotz NCAA-Regeln weitgehend unkontrolliert geblieben sind.

Wilken hinterfragte die Unterscheidung zwischen Förderern und anderen externen Firmen, die Athleten für NIL-Deals sponsern könnten. Sie äußerte Besorgnis darüber, dass gemäß den neuen Regelungen einige Athleten erhebliche Summen verlieren könnten.

Letztlich müssen beide Seiten die Besorgnisse der Richterin adressieren, um eine Einigung zu erzielen und den Vergleich, der Ansprüche aus den Antitrust-Fällen House, Hubbard und Carter behandelt, zu retten.