Erneut hat das Landgericht Hamburg eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen. Die Klägerin, eine Medizinerin, konnte nicht ausreichend ärztliche Unterlagen vorlegen, um ihre Behauptung zu stützen, dass der Corona-Impfstoff ursächlich für die von ihr genannten gesundheitlichen Beschwerden sei. Dies erklärte der Richter der Zivilkammer bei der Urteilsverkündung.
Bereits im März dieses Jahres wurde in Hamburg ein ähnliches Verfahren gegen Biontech entschieden, das ebenfalls zu Ungunsten des Klägers ausging. Dennoch ist das aktuelle Urteil noch nicht rechtskräftig, und die Klägerin hat einen Monat Zeit, um eine Berufung zu erwägen. Laut Informationen des Gerichts wurden bundesweit bereits etwa 100 ähnliche Fälle behandelt, was die Thematik zu einem bedeutenden rechtlichen Brennpunkt macht.
Die Klägerin hatte nach drei Impfungen gegen Biontech geklagt und behauptete, aufgrund der Impfungen an diversen Beschwerden zu leiden, darunter Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen, Erschöpfung und Schlafstörungen. Sie forderte ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro. Ob das abschlägige Urteil im Berufungsverfahren keine neuen Perspektiven erhalten wird, bleibt abzuwarten.