In der anhaltenden Auseinandersetzung um das Protestlager an der Tesla-Gigafactory in Grünheide hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Position der Demonstranten bestärkt. Die Behörde wies eine Beschwerde der Brandenburger Polizei gegen ein früheres Urteil ab, das die Auflagen zum Abbau der Baumhäuser des Lagers aufhob. Die Polizei gab sich reserviert und gab bekannt, das Urteil und dessen Begründung sorgfältig prüfen zu wollen.
Das Protestcamp, das Anfang des Jahres von Umweltschutzaktivisten errichtet wurde, um gegen die Abholzung eines Waldstücks durch die nahegelegene Tesla-Fabrik zu demonstrieren, hat somit einen wichtigen rechtlichen Sieg errungen. Die Initiative 'Tesla stoppen', die hinter dem Camp steht, feierte den Gerichtsentschluss als bedeutenden Erfolg und als klare Absage an die Polizeiaktionen der vergangenen Monate, die nach Ansicht der Aktivisten die Versammlungsfreiheit beschränkt und die Proteste zu kriminalisieren versucht haben.
Die Auseinandersetzung entzündete sich an den Expansionsplänen des Elektroautoherstellers Tesla, die eine Erweiterung des Werksgeländes sowie den Bau eines Güterbahnhofs vorsehen. Der Standort in Grünheide, unweit von Berlin, ist bereits von Rodungen für die erste Ausbauphase gezeichnet. Umweltschützer befürchten schwerwiegende ökologische Folgen durch eine weitere Rodung.