17. Januar, 2025

Politik

Gericht reduziert Vorwürfe in Maskenaffäre deutlich

Gericht reduziert Vorwürfe in Maskenaffäre deutlich

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der Oberpfalz, die im großen Stil Schutzmasken während der Corona-Pandemie verkauft haben, wesentliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. Ursprünglich hatten die Ermittler einen Schaden von über zwei Millionen Euro vermutet. Während der Verhandlung konnte dieser Vorwurf jedoch nicht aufrechterhalten werden. Die Qualität der Masken war in der späteren Phase der Pandemie als fragwürdig eingestuft worden. Die Angeklagten sollen diese dennoch mit erheblichem kriminellen Geschick an verschiedene Apotheken weiterverkauft haben, was einen Schaden von etwa 17.000 Euro verursacht haben soll. Die Staatsanwaltschaft hält in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen für angemessen – ein Jahr und sieben Monate sowie ein Jahr und sechs Monate stehen im Raum. Ein Verteidiger argumentierte, seine Mandanten – unerfahren im Handel mit medizinischen Produkten – hätten keine Betrugsabsicht gehabt. Beide hatten fast drei Monate in Untersuchungshaft verbracht und erlitten im Zuge des langwierigen Verfahrens schwerwiegende private und berufliche Verluste. Juristische Zweifel begleiteten den Fall seit Beginn. Nach anfänglichem Widerstand des Landgerichts kam es erst durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg zum Hauptverfahren. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Zeuge im Prozess, schilderte die chaotische Lage der Maskenbeschaffung. Das Urteil der Strafkammer wird noch am Freitag erwartet.