13. September, 2024

Politik

Gericht in Istanbul bestätigt Bewährungsstrafe für Journalisten Bülent Mumay

Gericht in Istanbul bestätigt Bewährungsstrafe für Journalisten Bülent Mumay

Ein Istanbuler Gericht hat die Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Journalisten Bülent Mumay bestätigt und eine Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt. Dies gaben die Deutsche Welle und die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung', für die Mumay tätig ist, bekannt. Zudem hat die Deutsche Welle angekündigt, den Fall vor das türkische Verfassungsgericht zu bringen.

Die Verurteilung erfolgte im Mai 2023, nachdem Mumay Kritik an einem regierungsnahen Bauunternehmen geübt hatte. Nun muss er darauf achten, keine weiteren Vergehen zu begehen, da ihm ansonsten eine Haftstrafe droht. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte Mumay, dass bereits kleinere Vergehen ausreichen könnten, um seine Verhaftung zu veranlassen. Diese Maßnahmen scheinen darauf abzuzielen, Druck auf ihn auszuüben und ihn einzuschüchtern.

Im Zentrum der Vorwürfe stehen Beiträge auf der Plattform X aus dem Jahr 2020. Laut 'F.A.Z.' hat das besagte Bauunternehmen erreicht, dass Berichte über einen Bauskandal in der Presse und den sozialen Medien unterbunden wurden. Mumay hatte den Beschluss der Zugangssperre öffentlich gemacht und wurde verurteilt, weil er angeblich 'persönliche Daten' illegal veröffentlicht habe.

Der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg, bezeichnete die Vorwürfe als haltlos und erklärte: 'Bülent Mumay ist ein unerschrockener, erfahrener und kritischer Journalist, der anscheinend vom türkischen Machtapparat zum Schweigen gebracht werden soll.' Auch die Herausgeber der 'F.A.Z.' wiesen jegliche Versuche zurück, Journalisten politisch und juristisch zu drangsalieren.

Mumay verfasst regelmäßig die Kolumne 'Brief aus Istanbul' für die 'F.A.Z.' und ist Koordinator der Redaktion DW Türkisch in Istanbul. Vor zwei Jahren wurden die Internetseiten der Deutschen Welle in der Türkei gesperrt, da die Rundfunkbehörde behauptete, die Deutsche Welle habe nicht die erforderliche Zulassung. Beobachter vermuten jedoch politische Motive hinter dieser Entscheidung.