In einem wegweisenden Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht in Münster die Rodung eines Waldstücks am Braunkohletagebau Hambach genehmigt. Der Eilantrag des NRW-Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), welcher sich gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus richtete, wurde abgelehnt. Damit kann der Plan, der auch die Entfernung des sogenannten Sündenwäldchens in der ehemaligen Ortschaft Manheim im Kerpener Stadtgebiet vorsieht, nun umgesetzt werden. Der Richterspruch ist endgültig und nicht anfechtbar.
RWE, der verantwortliche Energieversorger, plant die Rodung, um Kies für die Stabilisierung der Böschungen des beeindruckend tiefen Tagebaus zu gewinnen. Ab dem Jahr 2030 soll Wasser eingeleitet werden, um das Areal in einen attraktiven See zu transformieren und damit eine zukunftsorientierte Nachnutzung zu gewährleisten. Die Bedenken des BUND bezüglich des Natur- und Artenschutzes konnten die Entscheidung des Gerichts nicht kippen.
Im Urteil wurde der Hauptbetriebsplan als rechtmäßig befunden und darf somit vollzogen werden. Nach Ansicht der Richter sind die vom BUND angeführten Konsequenzen für den Natur- und Artenschutz nicht so gravierend, insbesondere wegen der geplanten Ersatzanpflanzungen. Die wirtschaftlichen Interessen von RWE, den Tagebau in der gegenwärtigen Form fortzuführen, sind gewichtig. Zudem wird der zukünftige Tagebausee als Wiedernutzbarmachung des Geländes auch als im öffentlichen Interesse liegend angesehen.