Eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Tabakkonzern Philip Morris und dem Freistaat Bayern sorgt derzeit für Aufsehen. Im Fokus steht eine Informationskampagne des Unternehmens, die sich über die Gefahren des Zigarettenrauchens äußert. Das Verwaltungsgericht München befasste sich heute mit der Klage von Philip Morris gegen das Verbot dieser Kampagne durch die bayerischen Behörden. Die von den Richtern vertretene Position war klar: Auch indirekte Werbung für Tabakprodukte ist gesetzlich untersagt. Das Urteil soll offiziell morgen folgen.
Philip Morris, bekannt für Marken wie Marlboro sowie das Tabakverdampfermodell 'IQOS', hat in seiner Kampagne aufgezeigt, dass Zigarettenrauch über 90 krebserregende Stoffe enthält. Dabei betonte das Unternehmen, dass der völlige Verzicht auf Tabak die beste Option darstelle. Potenziell weniger schädliche Alternativen wie Nikotinbeutel, E-Zigaretten oder Tabakerhitzer seien zwar weniger belastend, jedoch ebenfalls nicht frei von Risiken und süchtig machend. Aufgrund dieser Aussagen stufte der Freistaat Bayern die Kampagne als illegale Werbung ein und drohte mit empfindlichen Bußgeldern.
Vor Gericht steht die Frage im Raum, ob der Verweis auf vermeintlich unschädlichere Alternativen als findiges Marketing bewertet werden kann und somit bereits unter das Werbeverbot fällt. Die Vorsitzende Richterin unterstrich im Geiste der bestehenden Rechtsprechung, dass jede Form der Tabakwerbung, seien es indirekte oder Imagekampagnen, von dem generellen Verbot betroffen sei.