Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt sowohl für Erleichterung als auch für Unmut. Die Leipziger Richter erklärten die Genehmigung und den Betrieb des ersten landseitigen LNG-Terminals in Deutschland am Standort Stade für rechtmäßig und damit endgültig. Das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg hatte die Erlaubnis für den Bau des Terminals an der Elbmündung verabschiedet, welches bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas operieren soll. Der Vorsitzendene Urteilsbegründung zufolge sei ein früheres Ende der Nutzung aufgrund des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht möglich.
Die Betreiberin, Hanseatic Energy Hub, äußerte sich positiv über das Urteil und sieht darin eine Bestätigung der gründlichen Arbeit der verantwortlichen Behörden. Das Terminal, dessen Betrieb für 2027 anberaumt ist, wird langfristig europäische Energieversorger beliefern. Die Betreiber sehen zudem die Möglichkeit vor, im Zuge der Energiewende auf alternative Energieträger wie Ammoniak umzusatteln.
Im Gegensatz dazu zeigt sich der BUND Niedersachsen enttäuscht. Er hatte die Genehmigung aus Sicherheits- und Klimaschutzgründen angefochten und sieht seine Bemühungen als gescheitert an. Die Landesvorsitzende Susanne Gerstner betonte, dass die Nutzung bis 2043 die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verlängere und damit der Umwelt schaden könnte. Man hoffe nun auf eine Überprüfung der LNG-Beschlüsse durch eine künftige Bundesregierung.
Ungewiss bleibt, wann ein parallel geplanter LNG-Terminal auf dem Wasser in Betrieb genommen werden kann, da sich ein Vertragsstreit als Hindernis erweist. Ursprünglich wurden die Projekte im Zuge geopolitischer Spannungen initiiert, um die Gasversorgung zu sichern. Deutschland reagierte damit auf die schwindenden Gaslieferungen aus Russland, doch ob dieser Schritt zukunftstauglich ist, bleibt umstritten.