13. September, 2024

Politik

Gericht bestätigt Einflussnahme bei 5G-Auktion: Eine Ohrfeige für die Politik

Gericht bestätigt Einflussnahme bei 5G-Auktion: Eine Ohrfeige für die Politik

Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion 2019 ist es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zu Verfahrensfehlern gekommen. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von den damaligen Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt sahen. Fraglich war, ob das Bundesverkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen hatte.

Bei der 2019 durchgeführten Auktion hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert und sich dabei zu strengen Ausbauzielen verpflichtet. Der Bund verzichtete auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung, die kleineren Mobilfunkanbietern zugutegekommen wäre. Eine solche Regelung hätte die Position kleinerer Anbieter gestärkt. EWE Tel und Freenet klagten deshalb vor Gericht.

Das Kölner Urteil bestätigte, dass die Politik rechtswidrig auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur eingewirkt hatte. Somit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt, bei dem die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verpflichtet wurden, jedoch beim Thema Netzvermietung nachsichtiger behandelt wurden. Der Fall durchlief bereits alle Instanzen und wurde im Oktober 2021 vom Bundesverwaltungsgericht an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen.

Die langfristigen Auswirkungen auf die Mobilfunkkunden sind noch unklar, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Bundesnetzagentur kann eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. Ein Behördensprecher betonte jedoch, dass man keine negativen Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunknetze erwarte.

Freenet zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung und betonte, dass nun Klarheit herrsche. Obwohl die verlorenen Wettbewerbsjahre nicht rückgängig gemacht werden können, freue man sich auf eine Entscheidung im Verbraucherinteresse. Die Bundesnetzagentur sei aufgefordert, das Verhandlungsgebot durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung zu ersetzen.

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel, begrüßte ebenfalls das Urteil. Dieses stärke den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt und die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. Er forderte eine kritische Prüfung der fehlenden Diensteanbieterverpflichtung und anderer Vergabeentscheidungen, die bis heute den Markt belasten.

Reinhard Houben, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für Andreas Scheuer und kritisierte auch die mangelnde Widerstandsfähigkeit der Bundesnetzagentur gegen politische Einflussnahme. Er betonte, dass die Leidtragenden die Verbraucher seien und die etablierten Mobilfunkanbieter profitierten. Die Bundesnetzagentur müsse nun eine seriöse und gerichtsfeste Entscheidung vorlegen.