18. Januar, 2025

Wirtschaft

Gerechte Aufteilung der Stromnetzgebühren sorgt für neue Kostenstruktur

Gerechte Aufteilung der Stromnetzgebühren sorgt für neue Kostenstruktur

Eine jüngste Analyse von Verivox, einem bedeutenden Vergleichsportal, zeigt, dass die Neuregelung zur fairen Verteilung der Kosten für den Ausbau des Stromnetzes fast gleich hohe Gebühren in städtischen und ländlichen Gebieten zur Folge hat. Zum Jahreswechsel sanken die Gebühren in ländlichen Regionen um neun Prozent und bewegten sich damit auf das Niveau städtischer Gebiete. Dies geschah dank der Umverteilung der Netzentgelte und der Maßgaben der Bundesnetzagentur.

Ein entscheidender Faktor in der Stromrechnung sind die Netzgebühren, die etwa 29 Prozent ausmachen. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, appellierte an die Stromversorger, potenzielle Gebührensenkungen an die Verbraucher weiterzugeben.

Die Verivox-Auswertung verdeutlicht: Verbrauchten Haushalte auf dem Land 2024 bei einem Verbrauch von 4.000 kWh im Schnitt 44 Euro mehr als ihre städtischen Pendants, kehrt sich das Verhältnis nun um. Städter zahlen 2 Euro mehr. Für die Analyse wurden Postleitzahlengebiete mit bis zu 5.000 Haushalten als ländlich und Gebiete ab 20.000 Haushalten als städtisch kategorisiert.

Grund für die Änderung ist der verstärkte Netzausbau, der nötig wurde, um die Zunahme erneuerbarer Energien, wie Windkraft und Photovoltaik, in ländlichen Gebieten anzuschließen. Die Neuregelung ermöglicht die Verteilung der Mehrkosten auf alle Kunden. Ein Anstieg der Umlagen um 0,9 Cent pro kWh entlastet stark ausbauende Netzbetreiber.

Im Zuge dieser Maßnahmen verzeichneten Haushalte in Städten bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh eine Gebührenerhöhung um knapp ein Prozent auf 426 Euro, ländlich lebende Kunden dagegen einen Rückgang um neun Prozent auf 424 Euro. Verivox-Experte Thorsten Storck betonte, dass die Kosten der Energiewende jetzt gerechter verteilt seien. Besonders stark sanken die Gebühren in Schleswig-Holstein, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hingegen stiegen sie leicht an.