08. September, 2024

KI

Gema fordert Lizenzgebühren für KI-basierte Musik

Gema fordert Lizenzgebühren für KI-basierte Musik

Die Verwertungsgesellschaft Gema plant, Unternehmen zur Kasse zu bitten, die Künstliche Intelligenz (KI) zum Generieren von Musik einsetzen. Tobias Holzmüller, Vorstandsvorsitzender der Gema, betonte gegenüber dem "Münchner Merkur", dass es bereits KI-Systeme gibt, die auf Knopfdruck Musik produzieren können. Diese Fähigkeit verdanken sie den ursprünglichen Musikstücken, die einst von Menschen kreiert wurden.

Laut Holzmüller wird vermutet, dass viele KI-Systeme beispielsweise mit der Musik auf YouTube trainiert werden. Jedoch werden die Urheber dieser Musikvorlagen nicht um Erlaubnis gefragt, noch erhalten sie eine Vergütung von den KI-Firmen. Infolgedessen wird die Welt mit kostenloser Musik überschwemmt, die in direkter Konkurrenz zur von Menschen geschaffenen Musik steht. Für Holzmüller ist dies "zutiefst ungerecht". Daher fordert die Gema eine Kompensation für die Komponisten, deren Werke als Trainingsmaterial dienen.

Es sei oft erkennbar, welche Vorlagen von der KI genutzt wurden, so Holzmüller weiter. Wenn ein KI-generiertes Stück nach Abba klingt, dann war wahrscheinlich auch Abba die Vorlage. Eine generelle Abgabe der KI-Konzerne, die an alle Künstler ausgeschüttet wird, hält er ebenfalls für möglich. Denn die KI durchforstet Millionen von Werken nach Melodien und bestimmten Songmustern. Eine solche Abgabe würde der gesamten Branche zugutekommen.

Aus Sicht des Gema-Chefs sollten auch die KI-Firmen ein Eigeninteresse an einer solchen Regelung haben. Sollte es keine neuen Musiker mehr geben, die frische Stücke auf den Markt bringen, würde sich die KI letztlich nur noch um sich selbst drehen. Ohne den kreativen Input des Menschen wäre das Ergebnis am Ende lediglich ein eintöniges Konglomerat ohne neue Impulse und Ideen.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Münchener Verein, der rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter vertritt. Grundsätzlich wird eine Gema-Gebühr immer dann fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, etwa bei Veranstaltungen oder in der Hintergrundmusik im Einzelhandel.