Das Jahr 2025 verspricht für viele den Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand und zugleich die erstmalige Beanspruchung von Sozialversicherungsleistungen. Diese monatlichen Zahlungen entlasten nicht nur die Haushaltskasse, sondern markieren auch einen neuen Lebensabschnitt. Dennoch sollten zukünftige Rentner einige Vorkehrungen treffen, um optimal von den Leistungen zu profitieren.
Der Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen richtet sich nach dem Einkommen während der Erwerbsjahre und dem Alter bei der Anmeldung. Das volle Leistungsguthaben, bekannt als Primärversicherungsbetrag (PIA), wird erst mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters (FRA) gewährt, das je nach Geburtsjahr variiert. Bereits ab 62 Jahren ist eine frühere Inanspruchnahme möglich, führt jedoch zu spürbaren Kürzungen der monatlichen Zahlungen.
Für diejenigen, die über den FRA hinaus warten, erhöhen sich die Leistungen um monatlich 2/3 von 1% (jährlich 8%), bis das Maximum im Alter von 70 Jahren erreicht ist. Eine verzögerte Beantragung ist jedoch nicht immer ratsam, besonders bei begrenzter Lebenserwartung oder finanzieller Dringlichkeit.
Bei Unsicherheiten lohnt sich der Blick auf den Online-Rechner der Sozialversicherungsbehörde, der eine Schätzung der Leistungen je nach Antragsalter ermöglicht. Ein sorgfältiger Vergleich potenzieller Lebenszeitleistungen kann die Entscheidungsfindung unterstützen.
Die Einkommenshistorie wird von der Sozialversicherungsbehörde auf Basis von IRS-Daten gesammelt. Während die Informationen in der Regel korrekt sind, können Fehler auftreten. Betroffene empfiehlt es sich, regelmäßig die persönlichen Daten im Online-Konto der Sozialversicherung zu überprüfen.