24. April, 2025

Wirtschaft

Gefährdung der Kartoffelernte: Genehmigung für den Notfalleinsatz von Pflanzenschutzmitteln erteilt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat kürzlich eine wichtige Notfallzulassung genehmigt, um den Schutz der heimischen Kartoffelernte sicherzustellen. Diese Zulassung gestattet die zeitlich begrenzte Anwendung bereits zugelassener Pflanzenschutzmittel für einen Zeitraum von bis zu 120 Tagen. Grund für diese Maßnahme ist die rapide Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade, einer Zikadenart, die ursprünglich aus Südosteuropa stammt und sich zunehmend als Bedrohung für landwirtschaftliche Erträge erweist.

Der geschäftsführende Bundesagrarminister, Cem Özdemir, betont die maßgebliche Rolle der klimatischen Veränderungen bei dieser Entwicklung. Insbesondere mildere Winter und verlängerte Wachstumsphasen fördern die Ausbreitung dieser Insektenart in deutschen Anbaugebieten. Das Ministerium hebt die Herausforderungen hervor, die durch die Übertragung bakterieller Erreger durch die Zikaden entstehen. Da es derzeit keine Möglichkeit gibt, die Pathogene direkt zu bekämpfen, liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung der Insektenpopulation, um den Schaden zu minimieren.

Zudem prüft das Bundesamt derzeit die Möglichkeit, Notfallzulassungen auf weitere landwirtschaftliche Kulturen auszudehnen. Im Fokus stehen dabei Pflanzen wie Möhren, Sellerie und Rote Bete, für die derzeit ebenfalls ein erhöhtes Risiko besteht. Für Zuckerrüben sind solche Notfallzulassungen bereits erteilt worden, was auf die Ernsthaftigkeit der Bedrohung hinweist, die von der Verbreitung der Schilf-Glasflügelzikade ausgeht.

Diese Maßnahmen verdeutlichen die Dringlichkeit, mit der die Behörden auf die Herausforderungen durch invasive Insektenarten reagieren müssen. Angesichts der zunehmenden klimatischen Veränderungen wird erwartet, dass derartige Maßnahmen in Zukunft häufiger notwendig werden, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern.