04. April, 2025

Lexikon

gebundener Vermittler

Gebundener Vermittler ist ein Begriff, der im Rahmen der Finanzdienstleistungsbranche Verwendung findet. Er bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler oder Vertriebspartner für bestimmte Finanzprodukte und -dienstleistungen fungiert. Der Begriff ist in Deutschland gemäß dem Paragraphen 34f der Gewerbeordnung definiert und reglementiert.

Ein gebundener Vermittler arbeitet grundsätzlich im Auftrag eines oder mehrerer Produktgeber. Dadurch ist er in seiner Tätigkeit an bestimmte Vorgaben und Beschränkungen gebunden. Der Vermittler vermittelt Finanzprodukte wie beispielsweise Wertpapiere, Investmentfonds oder Versicherungen an Endkunden. Dabei handelt es sich um Produkte, die von den Produktgebern entwickelt und auf den Markt gebracht werden.

Im Vergleich zu einem ungebundenen Vermittler, der uneingeschränkten Zugang zu einer breiten Palette von Produkten hat, ist die Produktauswahl eines gebundenen Vermittlers begrenzter. Er kann nur die Produkte anbieten, für die er als Vertriebspartner tätig ist. Diese enge Bindung an bestimmte Produktgeber ermöglicht es dem Vermittler jedoch, sich auf die angebotenen Produkte zu spezialisieren und umfassende Kenntnisse über sie zu erwerben.

Die Beziehung zwischen einem gebundenen Vermittler und den Produktgebern basiert in der Regel auf einem Vertriebsvertrag. Dieser legt die Bedingungen und Konditionen für die Vermittlung der Produkte fest. Der Vermittler erhält in der Regel eine Provision oder andere Vergütungsformen für die erfolgreiche Vermittlung der Produkte. Er agiert dabei im Interesse beider Seiten - der Produktgeber und des Endkunden.

Als gebundener Vermittler unterliegt man bestimmten Regulierungen und Anforderungen. Darunter fallen beispielsweise die Erlaubnis- und Registrierungspflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Verpflichtung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Maßnahmen zur Kundenberatung und -betreuung.

Insgesamt spielt der gebundene Vermittler eine wichtige Rolle im Finanzsektor, da er als Bindeglied zwischen den Produktgebern und den Endkunden fungiert. Durch seine spezialisierte Kenntnis der angebotenen Produkte und die vertragliche Bindung an die Produktgeber gewährleistet er eine qualifizierte Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten.