Der Bundestag hat beschlossen, die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen über den Jahreswechsel hinaus bis zum 31. März 2024 zu verlängern. Ursprünglich war eine Verlängerung bis Ende April vorgesehen, jedoch erteilten die Abgeordneten diesem Vorschlag eine Absage. Grund dafür sind die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben zustimmen muss und nur eine Verlängerung bis Ende März zulässt, wie aus dem Energieausschuss des Bundestags zu hören ist.
Die Preisbremsen für Strom und Gas wurden im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt. Ihr Ziel war es, die Verbraucher in Deutschland vor finanzieller Überforderung aufgrund der steigenden Energiepreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine zu schützen. Für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten wurden dabei Deckelungen festgelegt: 40 Cent je Kilowattstunde für Strom und 12 Cent je Kilowattstunde für Gas.
Die Verlängerung der Gas- und Strompreisbremsen bringt vor allem für die Verbraucher Planungssicherheit und finanzielle Entlastung. In Zeiten, in denen die Energiepreise weltweit steigen, können die Verbraucher weiterhin auf stabile Preise vertrauen. Besonders für Haushalte mit geringem Einkommen ist dies eine positive Nachricht.
Allerdings gibt es auch Kritiker, die an dieser Preisdämpfung zweifeln. Sie argumentieren, dass dadurch der Anreiz zur Energieeinsparung verringert wird. Zudem könnte die langfristige Gewährung solcher Preisbremsen negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Dennoch halten die politischen Entscheidungsträger die Verlängerung der Preisbremsen für sinnvoll und notwendig, um den Verbrauchern weiterhin Schutz vor überhöhten Energiepreisen bieten zu können. Die endgültige Zustimmung der EU-Kommission steht jedoch noch aus.