15. Januar, 2025

Wirtschaft

Galeria Karstadt Kaufhof beantragt erneut Insolvenz – Suche nach neuem Eigentümer

Galeria Karstadt Kaufhof beantragt erneut Insolvenz – Suche nach neuem Eigentümer

Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof (GKK) hat beim Amtsgericht Essen einen Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen sucht einen neuen Eigentümer, um die Fortführung von Galeria zu ermöglichen. Gespräche mit potenziellen Investoren sind bereits angelaufen.

Galeria-Chef Olivier van den Bossche kommentierte den Insolvenzantrag folgendermaßen: "Galerias operativer Erfolg wird durch die Rahmenbedingungen der alten Eigentümerstruktur belastet. Wir sehen in dem heutigen Tag ausdrücklich einen Befreiungsschlag." Die Insolvenzen der Signa-Gruppe schädigen Galeria massiv und behindern das laufende Geschäft.

Es handelt sich bereits um die dritte Insolvenz von GKK innerhalb von weniger als vier Jahren. Die Schieflage des Mutterkonzerns Signa war ausschlaggebend für die Insolvenzanmeldung. Mehrere Unternehmen aus der Handels- und Immobiliengruppe des österreichischen Unternehmers René Benko hatten in den vergangenen Wochen Insolvenz angemeldet, darunter auch die Signa Retail Selection AG, zu der GKK gehört.

Die Zukunft von GKK hängt auch von den Zahlungen von Signa ab, die aktuell jedoch ungewiss sind. Derzeit ist noch unsicher, ob GKK mit den vereinbarten Zahlungen in Höhe von 200 Millionen Euro rechnen kann. Der österreichische Insolvenzexperte Karl-Heinz Götze geht eher nicht davon aus, kennt aber die genauen Vereinbarungen nicht. Die Insolvenzverwalter von Signa Holding wollten sich zu den Zahlungen nicht äußern.

Die Auswirkungen des Insolvenzantrags auf die Beschäftigten von GKK sind noch unklar. Der Gesamtbetriebsrat konnte bisher keine Stellungnahme abgeben. Während des letzten Insolvenzverfahrens zahlte die Bundesagentur für Arbeit den Galeria-Beschäftigten drei Monate lang Insolvenzgeld.

In den vergangenen Insolvenzverfahren hatten die Gläubiger von Galeria auf Milliardenforderungen verzichtet, um dem Unternehmen eine Rettung zu ermöglichen. Der deutsche Staat unterstützte GKK mit insgesamt 680 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Laut dem Insolvenzplan vom Frühjahr 2023 sollte der WSF nur einen kleinen Anteil aus der Verwertung des Warenbestands zurückerhalten.

Diesmal hat GKK ein Regelinsolvenzverfahren beantragt. Es wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht. Alle Geschäfte bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dieser muss ein Gutachten erstellen, um die Insolvenzantragsgründe und die Kosten des Verfahrens zu prüfen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren eröffnet. Die Erstellung eines Insolvenzplans kann entweder von der Geschäftsführung oder nach der Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter erfolgen.