Viele Rentner werden davor gewarnt, die Sozialversicherungsleistungen zu früh in Anspruch zu nehmen, da dies zu einer lebenslangen Reduzierung der Bezüge führen kann. Wer zudem über geringe Ersparnisse verfügt, läuft Gefahr, im Ruhestand finanziell eingeschränkt zu sein. Trotzdem entscheiden sich viele Senioren dafür, bereits mit 62 Jahren oder kurz danach Leistungen zu beantragen, obwohl das noch nicht das ordentliche Rentenalter ist. Diese Entscheidung bereuen manche im Nachhinein.
Für diejenigen, die mit ihrem monatlichen Sozialversicherungsbetrag unzufrieden sind, gibt es jedoch einen Hoffnungsschimmer in Form einer wenig bekannten Regel. Diese „Do-Over“-Option ermöglicht es, einmalig im Leben den ursprünglichen Antrag auf Sozialversicherungsleistungen zurückzuziehen, die empfangenen Gelder zurückzuzahlen und den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu stellen.
Es gibt jedoch Herausforderungen bei der Nutzung dieser Option. Die Rücknahme des Antrags muss binnen zwölf Monaten nach der ersten Antragstellung erfolgen. Außerdem kann die Rückzahlung bereits erhaltener Leistungen problematisch sein, insbesondere wenn das Geld bereits ausgegeben wurde. Wer jedoch die Möglichkeit zur Nutzung der „Do-Over“-Option hat, könnte damit seine finanzielle Lage im Ruhestand deutlich verbessern.
Für betroffene Rentner kann sich daher ein genauer Blick auf diese Regel lohnen, um ihre Altersbezüge noch einmal zu überdenken und möglicherweise zu optimieren.