Im Rahmen der jüngsten politischen Debatte hat Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz seine Unterstützung für eine Verschärfung der Migrationspolitik erneut bekräftigt. Unter Berufung auf Artikel 72 des EU-Vertrags, der dem nationalen Recht Vorrang bei Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einräumt, widersprach der CDU-Politiker in seiner Erwiderung auf die Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz vehement den Vorwürfen der Verfassungswidrigkeit. Merz äußerte seine Besorgnis über die öffentliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf das jüngste bewaffnete Verbrechen in Aschaffenburg. In dringlichen Worten hinterfragte er, wie viele tragische Vorfälle es noch bedürfe, bis auch andere Politiker die Dringlichkeit dieser Sicherheitsmaßnahmen erkennen. Er verwies zudem auf den Artikel 16a des Grundgesetzes, der klarstellt, dass Personen, die aus EU-Mitgliedsstaaten oder Ländern, die der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet sind, nach Deutschland einreisen, kein Asylrecht beanspruchen können. Diese rechtlichen Grundlagen, betonte Merz, seien eindeutig und beträfen vor allem jene Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Deutschland gelangen. In einem Appell an die Abgeordneten der SPD, FDP und Grünen stellte er die Frage in den Raum, welche rechtlichen oder politischen Bedenken es gebe, um den anstehenden Anträgen der Union im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen.