Der Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat jüngst eine bemerkenswerte Kehrtwende in seiner politischen Biografie vollzogen. In einem Interview erklärte der CDU-Politiker, er würde heute anders über das brisante Thema der Vergewaltigung in der Ehe abstimmen. 1997 hatte Merz gegen einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Aufnahme dieses Verbrechens ins Strafgesetzbuch vorsah, und erntete dafür scharfe Kritik. Merz betonte, dass Vergewaltigung in der Ehe schon damals als Nötigung und schwere Körperverletzung strafbar gewesen sei. Seine damalige Unterstützung für eine Widerspruchsklausel zielte darauf ab, Opfern die Entscheidung über die Strafverfolgung zu überlassen. Rückblickend räumte Merz ein, dass der alternative Ansatz der Kolleg:innen korrekt gewesen sei. Ein weiteres politisches Anliegen von Merz betrifft die Schuldenbremse. Auch hier signalisiert er, dass er bereit sei, über Reformen nachzudenken, zumindest auf Ebene der Bundesländer. Doch im Hinblick auf die politischen Prioritäten bleibt die Schuldenbremse für ihn von übergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus hat der CDU-Vorsitzende seine politische Bühne im Hochsauerland im Visier. Merz strebt im Rahmen der Neuwahlen am 23. Februar einen Einzug in den Bundestag an. Die Entscheidung über seine Direktkandidatur fällt am kommenden Samstag in der dortigen CDU-Versammlung.