Im Fall des Cum-Ex-Skandals hat die Staatsanwaltschaft Köln nun das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs nach rund vier Jahren eingestellt. Grund hierfür sei das Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Ursprünglich war Kahrs beschuldigt worden, Beihilfe zur versuchten schweren Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter einer Hamburger Bank geleistet und diese begünstigt zu haben. Auch für einen weiteren Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt. Interessanterweise blieb die Staatsanwaltschaft den Angaben zu den Identitäten der ehemaligen Verdächtigen aus Gründen der Persönlichkeitsrechte schuldig. Diese Aufgabe übernahm hingegen die Hamburger Anwaltskanzlei Even, die Kahrs in dem Verfahren vertreten hat. Sie erklärte, dass die Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Auflagen oder Einschränkungen und somit einem Freispruch gleichkäme, wie auch gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" bestätigt wurde. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die nahezu akribischen Ermittlungen keine ausreichenden Beweise dafür erbrachten, dass den Beschuldigten eine vorsätzliche Beteiligung an rechtswidrigen Bankgeschäften, nämlich den steuerschädlichen Cum-Ex-Leerverkäufen, nachgewiesen werden konnte. Es hätten sich keinerlei belastbare Hinweise darauf ergeben, dass die Beschuldigten über diese illegalen Machenschaften informiert gewesen seien. Allerdings laufen die Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte weiterhin.