In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht dem kanadischen Lebensmittelgiganten McCain den exklusiven Verkauf von Kroketten in Smiley-Form zugesprochen. Das Urteil untersagt dem niedersächsischen Konkurrenten Agrarfrost den Verkauf tiefgekühlter Kroketten mit diesem ikonischen Design (Az. I-20 U 33/24).
Der Vorsitzende Richter, Erfried Schüttpelz, verdeutlichte, dass Warenformen im Allgemeinen nicht geschützt sind, jedoch bei besonderen Merkmalen Ausnahmen gemacht werden können. Diese Ausnahmen, die Originalität und Wiedererkennbarkeit erfordern, fanden in der Vergangenheit unter anderem bei der klassischen Coca-Cola-Flasche Anwendung.
Mit dieser Entscheidung endet ein siebenjähriger Rechtsstreit und die Smiley-Krokette reiht sich nun in die Liga der Produkte ein, die durch ein einzigartiges Design geschützt sind.