Die Chefetagen der führenden deutschen Börsenunternehmen erleben einen historischen Wandel: Die Anzahl der Frauen in den Vorständen erreicht mit 136 Managerinnen einen neuen Höchststand. Dies ergab eine aktuelle Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Somit ist mittlerweile fast jedes fünfte Mitglied in den Führungsetagen weiblich – ein signifikanter Anstieg von 14 Frauen im Vergleich zum Vorjahr.
Im Rückblick auf die letzten zehn Jahre wird der Fortschritt deutlich: Saßen Anfang 2015 gerade einmal 25 Frauen in den Chefetagen, stieg die Zahl kontinuierlich an. Diese Entwicklung korrespondiert mit rechtlichen Maßnahmen der Bundesregierung, die seit 2016 eine verbindliche Frauenquote im Aufsichtsrat von 30 Prozent für börsennotierte Unternehmen vorschreibt.
Mittlerweile tragen auch verschärfte Bestimmungen Früchte, wie das seit 2022 geltende Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände. Diese Bestimmung verpflichtet, dass mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein muss, sofern dieser mehr als drei Mitglieder umfasst. Allerdings gelten diese Vorschriften nur für größere Unternehmen mit mindestens 2.000 Beschäftigten.
Organisationen wie Fidar drängen auf eine breitere Anwendung dieser Regelungen, um eine signifikante Anzahl von Unternehmen zur Einhaltung der Vorgaben zu verpflichten. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten hat sich nahezu verdoppelt und liegt aktuell bei 37,2 Prozent. Trotz dieser Fortschritte sieht Fidar-Präsidentin Anja Seng noch viel Luft nach oben auf dem Weg zur Parität und fordert weitergehende gesetzliche Anpassungen.
Das Bundesfrauenministerium erkennt seit der Einführung des Führungspositionen-Gesetzes eine positive Entwicklung, zeigt sich jedoch zögerlich bei der Erweiterung der gesetzlichen Vorgaben aufgrund fehlender politischer Mehrheiten. Familienministerin Lisa Paus bekräftigt die Wirksamkeit klarer Quoten und betont den fortbestehenden Handlungsbedarf, insbesondere bei Unternehmen ohne bestehende Quotenvorgaben. Verstöße gegen Berichtspflichten können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, wenn keine nachvollziehbaren Begründungen für die Zielgröße "Null" vorliegen.