Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit nationalen Verbraucherschutzbehörden ein Überprüfungsverfahren gegen 20 Flugunternehmen eingeleitet. Der Verdacht: unzulässiges Greenwashing. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Proklamationen der Airlines, die Kompensation von CO2-Emissionen im Flugverkehr betreffend. Hierbei wird insbesondere beleuchtet, inwieweit diese Behauptungen tatsächlich fundiert sind und ob die wissenschaftliche Tragfähigkeit dieser Aussagen gegeben ist.
Das Konzept des Greenwashings bezeichnet das Vorgehen von Organisationen, sich durch gezielte Maßnahmen ein grünes, sprich nachhaltiges, Image zu verpassen, das möglicherweise nicht der Wahrheit entspricht. Vor diesem Hintergrund steht die Kritik, dass Reisende durch Zusatzgebühren angeblich die Möglichkeit erhalten, Klimaprojekte mit vermeintlich niedrigerer Umweltbelastung oder den Einsatz alternativer Treibstoffe zu fördern. Dabei würde ggf. ein nicht gerechtfertigter Eindruck der Neutralisierung von Emissionen suggeriert.
Weiterhin unter Begutachtung ist die Nutzung des Begriffs "nachhaltige Flugkraftstoffe" ohne die erforderliche Erläuterung der tatsächlichen ökologischen Konsequenzen dieser Treibstoffe. Auch der genaue Bedeutungsgehalt der Termini "grün" oder "nachhaltig" bedarf einer Präzisierung.
Die betroffenen Luftverkehrsunternehmen wurden aufgefordert, innerhalb eines Monats auf die herangetragenen Bedenken schriftlich zu reagieren und darzulegen, wie sie diese ausräumen wollen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass adäquate Reaktionen auf die kritisierten Verfahren ausbleiben, könnten die verantwortlichen Verbraucherschutzbehörden weitere Schritte einleiten und gegebenenfalls Sanktionen verhängen.