16. April, 2025

Politik

Finanzstrategien im Fokus: Merz äußert Vorbehalte gegenüber Steuererleichterungen

Der designierte Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende, Friedrich Merz, hat seine Zweifel an der geplanten Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen geäußert, eine Maßnahme, die im kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD verankert wurde. In einem Interview sprach Merz über die Unsicherheiten bezüglich der tatsächlichen Umsetzung dieser Steuererleichterung, die maßgeblich von der finanziellen Lage des bundesstaatlichen Haushalts abhängig gemacht wird. Ursprünglich bestand der Wunsch beider Parteien, die Steuerreduktion kohärent zu vereinbaren, doch aufgrund interner Differenzen blieben mehrere Punkte ungeklärt.

Der Koalitionsvertrag enthält eine Absichtserklärung, die Steuerlast während der Mitte der Legislaturperiode, welche in etwa zwei Jahren erreicht wird, zu verringern. Allerdings lassen sich konkrete Details hinsichtlich der Implementierung kaum finden. Merz hob hervor, dass eine Reduzierung der Einkommensteuer nur dann gegeben sein wird, wenn es die Haushaltssituation erlaubt. Der Koalitionsvertrag betont zudem einen generellen Finanzierungsvorbehalt für alle festgelegten Maßnahmen, was allerdings zu divergierenden Interpretationen führt: Während SPD-Chef Lars Klingbeil der Ansicht ist, dass dieser Vorbehalt auf sämtliche Vereinbarungen anwendbar sei, sieht CDU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei diesen Punkt gänzlich anders, womit sich eine weitere Diskrepanz zwischen den beiden Parteien auftut.

Weiterhin setzte Merz die Mindestlohndebatte auf die Agenda und prognostizierte, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro nur in den Jahren 2026 oder 2027 realisierbar sei. Er betonte die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission, die bei ihrer Entscheidungsfindung sowohl die Entwicklung der Tariflöhne als auch den Anteil des Bruttomedianlohns der Vollzeitbeschäftigten zu berücksichtigen habe. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro; eine Erhöhung ist zwar im Koalitionsvertrag für ein Jahr vorher vermerkt, jedoch abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und den Empfehlungen der Kommission.