01. Oktober, 2024

Wirtschaft

Finanzministerium stellt umfassende Reform der privaten Altersvorsorge vor

Finanzministerium stellt umfassende Reform der privaten Altersvorsorge vor

Finanzminister Christian Lindner (FDP) treibt mit Nachdruck seine Pläne zur Stärkung der privaten Altersvorsorge voran. Sein Ministerium hat einen Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht, dessen Herzstück ein neues, attraktiveres Depot für die private Altersvorsorge bildet. Ziel ist es, die private Vorsorge chancenreicher, flexibler und transparenter zu gestalten, wie aus den Aussagen des Ministeriums hervorgeht. Lindner selbst bezeichnete die geplante Reform als einen "Gamechanger".

Angesichts des demografischen Wandels sei es laut Ministerium dringend erforderlich, die Altersvorsorge auf breitere Füße zu stellen. Zwar bestanden Ende 2022 rund 15,9 Millionen Riester-Verträge in Deutschland, doch deren Zahl ist rückläufig. Es sei daher sinnvoll, einen Teil des monatlichen Gehalts für private Vorsorge zur Ergänzung der gesetzlichen Rente zu sparen.

Kernstück der Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Dieses solle künftig eine "renditestarke und kostengünstige" Möglichkeit bieten, um mit höheren Erträgen für das Alter vorzusorgen. Für sicherheitsbewusste Verbraucher bleiben Garantieprodukte weiterhin verfügbar. Das Altersvorsorgedepot wird als Vertrag definiert, bei dem das eingezahlte Geld vom Anbieter zur Ertragsgewinnung angelegt und vom Staat gefördert wird.

Die bisher starre Grundzulage von 175 Euro soll abgeschafft werden. Stattdessen sind 20 Cent Grundzulage für jeden eingezahlten Euro vorgesehen, bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 Euro, der ab 2030 auf 3.500 Euro steigen soll. So kann die Grundzulage bis zu 600 Euro betragen, wobei höhere Eigenvorsorge mit einer höheren Förderung belohnt wird.

Auch die Kinderzulage wird reformiert. Anstatt der bisherigen starren Zulage von 300 Euro bei Zahlung eines Mindesteigenbeitrags soll künftig jeder gesparte Euro pro Kind mit 25 Cent bezuschusst werden. Die maximale Förderung soll 300 Euro pro Kind betragen. Diese Reformen sollen das Fördersystem vereinfachen und stärkere Sparanreize schaffen.

Zusätzliche Boni sind für Menschen mit geringem Einkommen sowie junge Berufseinsteigende vorgesehen. Eine Bonuszulage von 175 Euro pro Jahr ist für Altersvorsorgende mit einem maßgebenden Einkommen bis 26.250 Euro einkalkuliert. Berufseinsteigende unter 25 Jahren können zudem bis zu drei Jahre lang einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.

Die wesentlichen Teile der Reform sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten. In einem weiteren Gesetzgebungsprozess wird daran gearbeitet, auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht in die Förderung zu integrieren. Beiträge sowie Grund- und Kinderzulagen sollen als Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.