Das Landesverfassungsgericht Schleswig hat den Haushaltsplan des Bundeslandes Schleswig-Holstein für das Jahr 2024 als verfassungswidrig eingestuft. Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung stand die Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten. Diese Regelung wurde in Frage gestellt, da es an verfassungsgemäßen Tilgungsplänen mangelte, was nach Ansicht des Gerichts gegen die verfassungsrechtlichen Bestimmungen verstößt.
Der Präsident des Gerichts, Christoph Brüning, erläuterte, dass Notlagen wie die Sturmflut an der Ostseeküste, der russische Angriff auf die Ukraine sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie durchaus anerkannt wurden. Jedoch würde ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen diesen Krisen und dem dadurch entstehenden Finanzbedarf des Landes fehlen. Diese inkonsistente Argumentation führte letztlich zur Nichtigkeit der Haushaltsplanung, so Brüning in seiner Urteilsbegründung.
Die zentrale Klage, die zur Überprüfung des Haushalts führte, wurde von den Oppositionsparteien SPD und FDP im Landtag eingereicht. Sie argumentierten, dass alle drei im Haushalt vorgesehenen Notkredite aufgrund fehlender verfassungsrechtlicher Grundlage als unrechtmäßig anzusehen seien. Die Auseinandersetzung verdeutlicht die komplexen Herausforderungen, denen sich die Landesregierung bei der Finanzierung von unvorhergesehenen Krisenlagen gegenübersieht.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider reagierte besonnen auf das Urteil. Sie kündigte an, das Gerichtsurteil einer umfassenden Analyse zu unterziehen, um die Konsequenzen für die Zukunft abzuwägen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass künftige Haushaltsplanungen den verfassungsmäßigen Anforderungen entsprechen – besonders im Hinblick auf den Haushaltsplan für das Jahr 2025.
Trotz der geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken halten die schwarz-grüne Regierungskoalition und Finanzministerin Schneider an einem Notkredit für das laufende Jahr fest. Dieser beläuft sich auf 272 Millionen Euro und stützt sich auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges. Der vorläufige Abschluss des Haushaltsplans 2024 zeigt, dass insgesamt 493,8 Millionen Euro durch Notkredite finanziert wurden – eine signifikante Reduzierung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Kreditaufnahme von 1,5 Milliarden Euro, die mittels eines Nachtragshaushalts letztlich auf 1,2 Milliarden Euro gesenkt worden war.