08. September, 2024

Reichtum

Finanzgericht Münster entscheidet: Kraftfahrzeugsteuer kann bei ungeklärter Erbfolge nicht eingezogen werden

Finanzgericht Münster entscheidet: Kraftfahrzeugsteuer kann bei ungeklärter Erbfolge nicht eingezogen werden

Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass das Hauptzollamt fällige Kfz-Steuern bei möglichen Erben nicht einziehen darf, solange die Erbfolge nach dem Tod eines Autobesitzers unklar ist. Die Entscheidung erfolgte nach einem Streitfall, der durch das Versterben einer Frau im Jahr 2022 ausgelöst wurde.

Nach dem Tod der Frau, die mehrere Autos besaß, stritten zwei Enkelinnen und ein Sohn um das Erbe. Zur Klärung der Ansprüche hatte das Amtsgericht einen Nachlasspfleger eingesetzt. Das Hauptzollamt forderte jedoch die Enkelinnen auf, die noch ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern für Zeiträume nach dem Tod der Großmutter zu begleichen. Hiergegen stellten die Enkelinnen Anträge auf Aussetzung der Zahlung, die jedoch vom Hauptzollamt abgelehnt wurden.

Das Finanzgericht Münster entschied nun, dass diese Ablehnung zu Unrecht erfolgte. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen. Da die Erbfolge noch nicht geklärt sei und unklar sei, ob die Frauen Alleinerbinnen sind, müssen die Ansprüche des Hauptzollamtes an den Nachlasspfleger gerichtet werden.