FIFA hat ein vorläufiges Regelwerk zu den Bestimmungen über den Status und Transfer von Spielern eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof einige der bisherigen Regelungen kritisierte. Der Gerichtshof stellte im Oktober fest, dass bestimmte FIFA-Regeln zum Spielertransfer gegen EU-Recht und das Prinzip der Freizügigkeit verstoßen. Anlass war ein Fall um den ehemaligen Profi Lassana Diarra. Das neue Regelwerk betrifft die Berechnung von Entschädigungen bei Vertragsbruch und die Beweislast in Bezug auf Entschädigungen und Anreize zum Vertragsbruch. Eine allgemeine Definition von „gerechtfertigtem Grund“ wurde hinzugefügt, die das Fortbestehen einer Vertragsbeziehung als unzumutbar ansieht, wenn keine gute Absicht mehr besteht. Fortan entfällt die Nutzung der bislang als problematisch eingestuften Berechnungskriterien, stattdessen soll die Entschädigung objektiv und klar nachvollziehbar berechnet werden. Ziel ist, den geschädigten Vertragspartner wieder in die Position zu versetzen, die er ohne den Vertragsbruch gehabt hätte. Ein Dialog mit den relevanten Interessengruppen ist angestrebt, doch die Spielervereinigung FIFPRO verweigerte die Teilnahme an den Diskussionen. FIFPRO kritisierte, FIFA habe die Maßnahmen ohne ordnungsgemäßen Verhandlungsprozess eingeführt, weshalb die Maßnahmen der rechtlichen Sicherheit professioneller Fußballer nicht gerecht würden. Der Fall Diarra, von dem die EuGH-Entscheidung inspiriert ist, geht auf 2014 zurück, als Diarra Lokomotiv Moskau nach einer Gehaltskürzung verließ. Ein geplantes Engagement bei Charleroi scheiterte, da FIFA die Ausstellung des International Transfer Certificate verweigerte, was der Gerichtshof als unrechtmäßig einstufte. 2015 verurteilte FIFA Diarra, Schadensersatz an Lokomotiv zu zahlen, woraufhin er klagte.