In einem ungewöhnlichen Schachzug haben mehrere FDP-Landtagsfraktionen angekündigt, durch Klagen vor den Landesverfassungsgerichtshöfen die Zustimmung ihrer Landesregierungen zu einem milliardenschweren Finanzpaket des Bundes zu blockieren. Konkret betrifft dies die Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Bremen. Ihr Ziel ist es, die geplante Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zu stoppen, bevor es am Freitag zur Abstimmung kommt. Nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs in Münster ist bereits ein entsprechender Antrag der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion eingegangen. Die FDP sieht in der vom Bund angestrebten Aufweichung der Schuldenbremse einen Eingriff in die Verfassungsautonomie der Länder. Für die Freien Demokraten stellt das Vorgehen von Union und SPD einen klaren Verstoß gegen die föderale Ordnung dar. Die Anpassung des Grundgesetzes würde ihrer Meinung nach die Landesverfassungen direkt beeinflussen, obwohl in einigen Ländern, wie Nordrhein-Westfalen, die Schuldenbremse nicht einmal Bestandteil der Landesverfassung ist. Für das von Union und SPD initiierte Finanzpaket, das sowohl Verteidigungsmaßnahmen als auch Infrastrukturprojekte umfasst, wäre eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat erforderlich. Das Paket sieht einen erweiterten Schuldenspielraum vor, über den die Länder Kredite in Höhe von bis zu 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts aufnehmen könnten. Von den insgesamt 500 Milliarden Euro, die schuldenfinanziert sind, sollen 100 Milliarden für Infrastruktur und Klimaschutz in die Bundesländer fließen.
Politik
FDP-Landtagsfraktionen stemmen sich gegen Schuldenbremse-Aufweichung
