Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat Kreditgebern eine Fristverlängerung bis Ende nächsten Jahres eingeräumt, um auf Kundenbeschwerden hinsichtlich nicht-diskretionärer Provisionen bei Autokrediten zu reagieren. Diese Entscheidung erfolgt im Rahmen der laufenden Untersuchung der Behörde zu diesem Thema.
In einem kürzlichen Urteil wurde entschieden, dass es unrechtmäßig ist, wenn Autohändler ohne die Zustimmung der Kunden Provisionen von Banken erhalten. Diese Regeländerung passt zu einer bereits bestehenden Fristverlängerung für Beschwerden über diskretionäre Provisionen. Ursprünglich hatte die FCA zwei mögliche Zeitpläne zur Diskussion gestellt: einer bis Ende Mai und ein weiterer bis zum 4. Dezember 2025, wobei man sich nun für die letztgenannte Frist entschied.
Zentrales Element der Untersuchung sind Provisionen, die seit 2021 von der FCA untersagt wurden. Vor dieser Regelung konnten Autohändler erhebliche Provisionen verdienen, indem sie die Zinssätze für Kunden gezielt anhoben. Im Gegensatz dazu stehen nicht-diskretionäre Provisionsvereinbarungen, bei denen die an einen Makler gezahlte Provision nicht an den einem Kunden berechneten Zinssatz gebunden ist.
Im kommenden Jahr wird sich der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs mit einem Einspruch der Motorfinanzunternehmen gegen das Oktober-Urteil befassen. Ein endgültiges Urteil könnte die Unsicherheit vieler Banken hinsichtlich möglicher Haftungen beenden. Kreditgeber befürchten, dass sie bei einem negativen Urteil bis zu 38 Milliarden Pfund (48 Milliarden Dollar) an Ansprüchen auszahlen könnten.