Geldwäschegesetz: Die erste Hürde
Müssen Banken den Fiskus informieren, wenn Oma ihr Sparbuch dem Enkel überschreibt oder wenn Eltern ein Depot an ihre Kinder übertragen? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Doch die Teufel stecken, wie so oft, im Detail.
Beginnen wir mit dem Geldwäschegesetz, einem Regelwerk, das oft Assoziationen mit dunklen Geschäften und Kriminellen weckt. Doch es betrifft auch ganz normale Bürger, die in gutem Glauben handeln.
Wenn Onkel Heinz also beschließt, seiner Nichte zur Hochzeit eine stattliche Summe zu schenken, könnte die Bank, je nach Summe und Situation, zur Überprüfung verpflichtet sein.
Ab 2.500 Euro bei Gelegenheitskunden und 10.000 Euro bei bestehenden Kundenbeziehungen werden Nachweise über die Herkunft des Geldes eingefordert. Kann Onkel Heinz nicht plausibel erklären, woher das Geld stammt, könnte die Bank die Annahme verweigern und den Fall sogar melden.
EU-Geldtransferverordnung
Nicht minder interessant ist die Geldtransferverordnung der EU, die sicherstellen soll, dass bei allen Geldtransfers klare Informationen über Sender und Empfänger vorliegen. Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen. Die Vorschrift zielt darauf ab, die lückenlose Nachverfolgbarkeit von Transaktionen zu gewährleisten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen Riegel vorzuschieben.
Außenwirtschaftsverordnung: Grenzüberschreitende Wachsamkeit
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Außenwirtschaftsverordnung, die Transaktionen über 12.500 Euro, die Deutschland verlassen oder ins Land kommen, der Bundesbank meldet.
Viele sind überrascht zu erfahren, dass selbst private Überweisungen internationaler Natur nicht unter das Radar fallen. "AWV-Meldepflicht beachten" – ein Hinweis, den manche vielleicht schon auf ihrem Kontoauszug entdeckt haben, ohne seine Bedeutung zu kennen.
Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz: Der Fiskus schaut genau hin
Doch besonders spannend wird es im Kontext der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Viele Familien sind sich nicht bewusst, dass jede Schenkung – unabhängig von ihrem Wert – potenziell meldepflichtig ist.
Ob Tante Anja nun Aktien oder einfach nur ein Sparbuch an ihre Nichte überträgt, der Fiskus will informiert sein. Seit 2024 ist das auch bei Altbeständen in Depots der Fall, die bisher von der Meldepflicht ausgenommen waren.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die moralische der Geschichte? Auch wenn die Schenkung innerhalb der Familie auf Liebe und Großzügigkeit beruht, hat der Staat ein Auge darauf. Und während es Ausnahmen gibt – etwa bei notariell beglaubigten Schenkungen –, ist es entscheidend, sich der möglichen Meldepflichten bewusst zu sein.
Das Finanzamt prüft jeden Fall individuell und entscheidet, ob und wie viel Steuern fällig werden, basierend auf Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu beansprucht werden können.