06. November, 2024

Politik

Facebook und Nvidia vor dem Obersten Gerichtshof: Wegweisende Entscheidungen erwartet

Facebook und Nvidia vor dem Obersten Gerichtshof: Wegweisende Entscheidungen erwartet

Die bevorstehenden Beratungen des US-amerikanischen Supreme Court über zwei prominente Fälle könnten signifikante Implikationen für die Bekämpfung von Wertpapierbetrug haben. Im Mittelpunkt steht der Social-Media-Riese Meta mit seinem sozialen Netzwerk Facebook, das sich gegen eine Sammelklage wehrt. Die Klage wurde von Anlegern vorgebracht und wird von der Amalgamated Bank angeführt. Die Kläger werfen Facebook vor, sie über die Risiken von Datenmissbrauch in die Irre geführt zu haben, speziell in Bezug auf den Datenskandal um Cambridge Analytica. Dabei wurden Informationen von mehr als 30 Millionen Nutzern unrechtmäßig genutzt, was im Nachgang der Präsidentschaftskampagne 2016 ans Licht kam. Facebook wird beschuldigt, diese Risiken nicht transparent in seinen Unternehmensberichten dargestellt und somit gegen das Securities Exchange Act von 1934 verstoßen zu haben. Diese Bundesgesetzgebung verpflichtet börsennotierte Unternehmen zur Offenlegung von Geschäftsrisiken. Das Berufungsgericht in San Francisco hatte im Jahr 2023 die ursprünglich abgewiesene Klage wieder aufgenommen, was nun die rechtliche Prüfung durch die neun Richter erforderlich macht. Die Entscheidung wird für Juni erwartet und könnte neue Maßstäbe im Hinblick auf privates Klageverhalten gegen Unternehmen und die Rolle der SEC setzen. Parallel dazu steht Nvidia aufgrund ähnlicher Vorwürfe im Fokus. Der Chiphersteller soll Investoren über die Nähe seines Geschäfts zur volatilen Kryptowährungsindustrie fehlinformiert haben. Facebook argumentiert, dass die Investoren gewarnt wurden und dass die Offenlegungen zukunftsgerichteter Natur seien – eine Rechtsauffassung, die nunmehr auf Prüfung steht. Diese beiden Fälle kommen in einem Kontext erhöhter regulatorischer Aktivitäten, nachdem Facebook im Zusammenhang mit dem Cambridge-Analytica-Vorfall bereits signifikante Bußgelder zahlen musste. Das Urteil könnte die Definitionsgrenzen für die Kommunikationspflicht börsennotierter Unternehmen in Bezug auf bereits eingetretene Risiken neu definieren.