Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit eine rasche Überarbeitung des europäischen Lieferkettengesetzes beschlossen. Die Abgeordneten sollen bereits am kommenden Donnerstag darüber entscheiden, ob die Umsetzungsfristen auf das Jahr 2028 verschoben werden. Dieses neue Vorhaben erhält vor allem Unterstützung von Fraktionen, die sich rechts der politischen Mitte und aus dem liberalen Spektrum positionieren. Im Gegensatz dazu äußern sich linke Fraktionen eher kritisch zur vorgeschlagenen Änderung. Das vorläufige Votum zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens ergab eine deutliche Mehrheit mit 427 Stimmen dafür und 221 Stimmen dagegen.
Die geplante Anpassung des Lieferkettengesetzes, das erst im vergangenen Jahr seine Gültigkeit erlangte, hat das Ziel, Unternehmen international zur Verantwortung zu ziehen, sofern es zu Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit kommt. Unternehmen bringen jedoch die Sorge zur Ausdruck, dass die Regelungen zu einer übermäßigen Bürokratisierung führen könnten, welche die Effizienz und Handlungsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen könnte.
In der Debatte um die Gesetzesänderung äußerte sich René Repasi, Vorsitzender der SPD-Delegation im Europäischen Parlament, kritisch. Er warnte davor, dass das Eilverfahren genutzt werden könne, um wichtige Beratungen zu umgehen, wodurch die Gesetzesgrundlagen möglicherweise geschwächt würden. Im Gegensatz dazu zeigte sich Daniel Caspary von der CDU positiv gegenüber dem beschleunigten Verfahren. Er argumentiert, dass eine schnellere Umsetzung die Bürokratie für Unternehmen verringern und gleichzeitig effizienter gestalten könne.
Unklar bleibt jedoch, wie sich die endgültigen inhaltlichen Zukunftspläne des Lieferkettengesetzes gestalten werden, und welche spezifischen Änderungen tatsächlich die erforderliche Unterstützung erhalten werden. Diese Unsicherheiten werfen die Frage auf, ob das Gesetz in seiner beabsichtigten Form die gewünschten sozialen und ökonomischen Effekte hervorbringen kann und welche Kompromisse im Gesetzgebungsprozess gegebenenfalls notwendig sein werden.