Der Europarat nimmt eine entscheidende Hürde zur Anpassung des Wolfsschutzes. Der zuständige Ausschuss hat zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes herabzustufen, ein Vorhaben, das von den EU-Staaten angestrengt wurde. Bevor die neue Regelung in Deutschland in Kraft treten kann, ist jedoch eine Anpassung des EU-Rechts erforderlich.
Der Antrag basiert auf der nahezu verdoppelten Zahl von Wölfen in Europa über die letzten zehn Jahre laut EU-Angaben. Die beeindruckende Wiederkehr des Wolfes führt zu Spannungen, da jährlich schätzungsweise 65.500 Nutztiere in der EU, insbesondere Schafe und Ziegen, den Wölfen zum Opfer fallen.
Unabhängig von der EU kümmert sich der Europarat um Menschenrechte und die Einhaltung der Berner Konvention, die den Wolf bisher als "streng geschützt" führt. Die geplante Statusänderung auf "geschützt" würde, trotz strenger Auflagen, die Jagd auf verhaltensauffällige Wölfe erleichtern. Diese Entscheidung spiegelt nicht zuletzt einen Kurswechsel der Bundesregierung wider, unterstützt durch die Erholung der Wolfsbestände und vermehrte Nutztierrisse.
Kritik kommt vom Umweltschutzverband Nabu, der die Entscheidung als politisch motiviert kritisiert. Nabu-Expertin Marie Neuwald betont, dass das bestehende Recht bereits funktionierende Regelungen zur Handhabung problematischer Wölfe bietet.
Der Wolf, einst aus Westeuropa verschwunden, erlebte einen Wiederaufstieg. Seit 2012 ist die Zahl der Wölfe in Europa von 11.193 auf 20.300 im Jahr 2023 gestiegen, mit Deutschland als Heimat für 209 Rudel, insbesondere in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen.
Die Umsetzung der neuen Regelung steht jedoch noch aus. Der Prozess erfordert weitere legislative Schritte innerhalb der EU, einschließlich der Zustimmung durch die EU-Kommission und das Europaparlament, wobei Änderungen noch möglich sind.