20. Januar, 2025

Wirtschaft

Europäischer Rechnungshof: Einheitliche Regeln gegen Geoblocking gefordert

Europäischer Rechnungshof: Einheitliche Regeln gegen Geoblocking gefordert

Der Europäische Rechnungshof plädiert für einen verbesserten Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union gegen Diskriminierung beim Online-Shopping. In einem jüngst veröffentlichten Bericht unterstreichen die Prüfer die Notwendigkeit, bestehende Durchsetzungsregeln gegen Geoblocking zu verschärfen und zu harmonisieren. Zudem sollten Verbraucher umfassender über verfügbare Schutzmaßnahmen und Hilfsangebote informiert werden, um sich effektiv zur Wehr setzen zu können.

Das sogenannte Geoblocking stellt für viele Konsumenten ein Hindernis dar, da der Zugang zu Online-Produkten teilweise eingeschränkt oder gänzlich unterbunden wird – abhängig vom Herkunftsland des Nutzers innerhalb der EU. Dies kann dazu führen, dass bestimmte Waren nicht bestellt oder abweichende Preise angezeigt werden. Während die EU hier bereits Regelungen aufgestellt hat, um Diskriminierung entgegenzutreten, sind Ausnahmen wie rechtlich bedingte Altersbeschränkungen für bestimmte Produkte, darunter Alkohol, zulässig.

Ein weiteres Problemfeld bildet die Fragmentierung der Zuständigkeiten und die variierende Höhe der Bußgelder innerhalb der Mitgliedstaaten. Unklar bleibt dabei häufig, ob das Land des Verbrauchers oder das des Händlers für die Durchsetzung verantwortlich ist. Die Bandbreite der Geldstrafen, die bei Verstößen gegen das Geoblocking-Verbot verhängt werden, ist enorm: Diese reichen von einem Minimum von 26 Euro bis hin zu Maximalbeträgen von bis zu 5 Millionen Euro, wie aus dem Bericht hervorgeht. Der Europäische Rechnungshof fordert daher klare und einheitliche Richtlinien, um diesen Flickenteppich zu beseitigen.