17. Oktober, 2024

Technologie

Europäischer Gerichtshof weht Sony entgegen: Cheat-Software verletzt Urheberrecht nicht grundsätzlich

Europäischer Gerichtshof weht Sony entgegen: Cheat-Software verletzt Urheberrecht nicht grundsätzlich

Im hartnäckigen Ringen um die Legitimität von Cheat-Software hat Sony, der weltweit anerkannte Hersteller der PlayStation, einen empfindlichen Rückschlag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinnehmen müssen. Das Urteil der Richter in Luxemburg offenbart, dass der Einsatz von sogenannter Cheat-Software keine grundsätzliche Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern die Software lediglich temporär Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole modifiziert.

Der Fall, der seit Jahren die Instanzen deutscher Gerichtssäle durchlaufen hat, dreht sich um ein Rennspiel für die inzwischen eingestellte tragbare Spielkonsole PlayStation Portable. Diese Software erlaubte es den Spielern, beispielsweise uneingeschränkten Turbo zu nutzen oder von Beginn an Fahrer zu wählen, die normalerweise erst bei höheren Punktzahlen verfügbar wären. Sony erhob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Entwickler und Händler dieser Software, da sie eine Urheberrechtsverletzung witterten.

Zentral war die juristische Prüfung, ob eine unerlaubte 'Umarbeitung' des Spiels vorlag, was nach deutschem Urheberrecht verboten wäre. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zuvor Sonys Klage abgewiesen, woraufhin der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall dem EuGH vorlegte. Da die luxemburgischen Richter jedoch die Sichtweise der deutschen Gerichte überwiegend übernahmen, blieb Sony mit seinem Anliegen erfolglos. Die hauptsächliche Schlussfolgerung: Solange die manipulierten Daten das Hauptprogramm nicht kopieren, liegt keine Verletzung des Urheberrechts vor.

Dennoch bleibt die Entscheidung über den Einzelfall in den Händen des BGH, der verpflichtet ist, die rechtliche Einschätzung des EuGH in seine künftige Entscheidung einfließen zu lassen.