Das Europäische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit für eine Verschiebung des Inkrafttretens des europäischen Lieferkettengesetzes votiert, was den Weg für eine spätere Einführung ebnet. Ursprünglich geplante Regelungen werden nun erst mit einer Verspätung von einem Jahr umgesetzt. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Konsens der EU-Mitgliedstaaten, was nahelegt, dass die endgültige Zustimmung eher eine Formalie darstellt.
Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah vor, die ersten Bestimmungen des Gesetzes bis 2028 in Kraft treten zu lassen. Svenja Hahn, Mitglied des Europäischen Parlaments der FDP, begrüßte die Verzögerung als eine „Bürokratiepause“. Diese Zwischenzeit solle dazu genutzt werden, das Gesetz inhaltlich zu überarbeiten und zu vereinfachen, um langfristig eine Entlastung der Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu erreichen.
Die Debatte über den Umfang der anstehenden Änderungen steht noch aus und verspricht intensive Verhandlungen. Für die SPD ist es entscheidend, dass die im Gesetz verankerten Haftungsregelungen für Unternehmen nicht abgeschwächt werden. René Repasi, Vorsitzender der SPD-Abgeordnetengruppe im Europäischen Parlament, hob die Bedeutung der Zustimmung zum aktuellen Vorschlag als einen Vertrauensbeweis hervor.
Auf der anderen Seite fordern die Unionspolitiker Daniel Caspary (CDU) und Angelika Niebler (CSU) eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, um überflüssige bürokratische Anforderungen zu beseitigen. Anna Cavazzini, Europaabgeordnete der Grünen, unterstrich die Notwendigkeit einer zivilrechtlichen Haftung der Unternehmen als zentralen Bestandteil des Lieferkettengesetzes und appellierte an die demokratischen Fraktionen, einen gemeinsamen Kompromiss zu erarbeiten.
Das europäische Lieferkettengesetz wurde erst im Vorjahr eingeführt und hat den weltweiten Schutz der Menschenrechte zum Ziel. Es sieht vor, große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, sollten sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren. Allerdings stößt das Gesetz auf Kritik aus der Wirtschaft, die es als übermäßig und als eine Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas betrachtet, insbesondere aufgrund der damit verbundenen bürokratischen Auflagen.