14. November, 2024

Politik

Europäische Kommission zieht mit Klage gegen Deutschland vor den EuGH

Europäische Kommission zieht mit Klage gegen Deutschland vor den EuGH

Deutschland sieht sich einer Klage der Europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegenüber, ausgelöst durch Kontroversen um die steuerliche Behandlung von Immobilienveräußerungen. Infrage steht eine Regelung, die Unternehmen Steueraufschub für Gewinne vom Verkauf von Immobilien einräumt, sofern diese in neue Vermögenswerte reinvestiert werden. Allerdings wird dieser finanzielle Aufschub nur gewährt, wenn die Immobilie einer deutschen Betriebsstätte zugeordnet werden kann. Die Brüsseler Behörde setzt auf die Einhaltung der Prinzipien des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU. Sie bemängelt die geltende Regelung, die für deutsche Unternehmen eine automatische Anerkennung einer betrieblichen Niederlassung beinhaltet, auch wenn diese nicht in Deutschland wirtschaftlich tätig sind. Im Gegensatz dazu müssen Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten den Nachweis über eine entsprechende Betriebsstätte in Deutschland erbringen, um in den Genuss des Steueraufschubs zu kommen. Bereits 2019 trat die EU-Kommission in Gespräche mit der Bundesrepublik ein, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Doch die Verhandlungen scheiterten an der mangelnden Bereitschaft Deutschlands, die Kritikpunkte zufriedenstellend auszuräumen, was nun zur Klage führte.