31. Januar, 2025

Politik

Europäische Kommission beginnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 17 EU-Staaten

Europäische Kommission beginnt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 17 EU-Staaten

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland und 17 weitere EU-Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Mangelnder Fortschritt beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden. Diese Maßnahme resultiert aus dem Verdacht, dass die betroffenen Staaten gegen eine spezifische EU-Richtlinie verstoßen haben. Zentraler Bestandteil der Richtlinie ist die Einrichtung einer einheitlichen Anlaufstelle zum Informationsaustausch sowie der gleichberechtigte Zugang zu Informationen für Polizeibeamte unabhängig vom Mitgliedsstaat. Ziel ist, die Effektivität im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität zu erhöhen und die Zusammenarbeit innerhalb der EU zu stärken. Die betroffenen Länder haben nun eine Frist von zwei Monaten, um auf die Anschuldigungen zu antworten und mögliche Fortschritte aufzuzeigen. Sollten Deutschland und die anderen Staaten es versäumen, die Anforderungen der Kommission termingerecht zu erfüllen, könnte das Verfahren eskalieren. Im schlimmsten Fall drohen Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof sowie empfindliche Geldstrafen.