Die bevorstehende Neugestaltung des europäischen Strommarkts steht kurz vor der Vollendung und verheißt einen Wendepunkt für Verbraucherinnen und Verbraucher, die künftig besser vor volatilen Elektrizitätspreisen geschützt werden sollen. Ende des vorigen Jahres erreichten die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament eine Einigung auf eine Energiereform, die nicht nur für stabilere Strompreise sorgt, sondern auch den Ausbau erneuerbarer Energieträger beschleunigen soll. Dieser Beschluss wird voraussichtlich beim Ministerrat in Brüssel an diesem Dienstag offiziell angenommen.
Angesichts der im Jahr 2022 drastisch gestiegenen Strompreise wuchs der Druck für eine Überarbeitung der Energiemarktregulierung innerhalb der EU. Eine Ursache hierfür waren die sprunghaft angestiegenen Gaskosten, die teils auf den Konflikt in der Ukraine zurückzuführen sind. Zusätzlich verstärkte der zeitweise Ausfall der Hälfte der französischen Kernkraftwerke den Bedarf an einer stabilen, erschwinglichen und vor allem nachhaltigen Stromversorgung.
Der Kernmechanismus des Strommarkts, das Merit-Order-Prinzip, bleibt auch nach der Reform unberührt und beinhaltet die Bestimmung der Einsatzreihenfolge von Kraftwerken in Abhängigkeit ihrer Produktionskosten. Die Tatsache, dass der Preis für Strom letztlich von den teuersten Anbietern – häufig Gaskraftwerken – abhängt, bleibt ebenfalls bestehen. Allerdings begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen die Bewahrung dieses Marktprinzips und fordert zugleich eine stärkere Flexibilisierung des Energiesystems.
Für Verbrauchende soll die Neuregelung die Wahl zwischen Festpreisverträgen und Verträgen mit dynamischen Preisen ermöglichen, was die Nutzung kostengünstiger Stromphasen erleichtern könnte – ideal für Elektroautobesitzer oder Betreiber von Wärmepumpen. Ein wichtiges Detail der Reform ist zudem, dass die wichtigsten Vertragsinformationen klar kommuniziert werden müssen und Vertragsklauseln nicht einseitig änderbar sind. Dies soll langfristig bezahlbare und stabile Preise sicherstellen und vor plötzlichen Preisanstiegen schützen.
Besonders schutzbedürftigen Verbrauchern soll im Rahmen der Reform mehr Sicherheit zugesprochen werden: Im Konfliktfall mit Versorgern darf diesen die Stromzufuhr nicht gekappt werden, und bei einer ausgerufenen Strompreiskrise sind Maßnahmen zur weiteren Preisreduktion vorgesehen.
Schließlich gehört der Ausbau erneuerbarer Energien zu den zentralen Bestandteilen der Reform. Durch sogenannte Contracts for Difference (CfDs) versprechen Regierungen Stromerzeugern Mindestpreise für Investitionen in saubere Energien und sichern zusätzlich wirtschaftliche Anreize für die einheimische Produktion von erneuerbaren Energien.