Die Europäische Kommission hat Deutschland sowie drei weiteren EU-Mitgliedsstaaten ins Gewissen geredet und auf bestehende Defizite bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls hingewiesen. Der Vorwurf aus Brüssel: Deutschland habe die betreffenden Vorschriften nicht vollständig und korrekt in nationales Recht umgesetzt. Im Fokus der Kritik stehen dabei insbesondere Regelungen, die mögliche Ablehnungsgründe, internationale Verpflichtungen sowie die Bestimmung der zuständigen Justizbehörde betreffen. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass auch die Bestimmungen zur Entscheidung über die Übergabe von Straftätern noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Auch unsere Nachbarn in Tschechien, Kroatien und Lettland wurden von der Europäischen Kommission ermahnt. Eine sogenannte Stellungnahme wurde an alle betroffenen Länder versandt, in der ihnen ein erneuter Prüfzeitraum von zwei Monaten eingeräumt wird, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. Sollten die Mängel nach dieser Frist weiterhin bestehen, liegt es im Ermessen der Kommission, den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu betrauen. Der Europäische Haftbefehl, seit 2004 in Kraft, hat das Ziel, die Übergabe von Straftätern innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und die ehemals zeitintensiven Auslieferungsverfahren abzulösen. Vor diesem Hintergrund ist die zügige und korrekte Umsetzung des Haftbefehls in nationales Recht von wesentlicher Bedeutung, um die rechtliche Zusammenarbeit und Sicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten.
Politik
Europa mahnt bei der Umsetzung des Europäischen Haftbefehls
